Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
der BentoNet Technology GmbH
(Stand: September 2023)

Teil A: Bestimmungen der Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

1. Gegenstand und Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vertragsbeziehungen zwischen der BentoNet Technology GmbH, Flugstr. 15, 76532 Baden-Baden (im Folgenden „BentoNet“) und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“) (BentoNet und Kunde im Folgenden zusammen „Parteien“) über Leistungen von BentoNet und sind unter „https://www.bentonet.de/AGB“ jederzeit abrufbar.

b) Das Angebot von BentoNet richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB) und juristische Personen des öffentlichen Rechts. BentoNet bietet derzeit eine Anbindung der Kunden an die BentoNet-Plattform, die Nutzung von BentoNet Lösungsapplikationen, Nutzung und Datenaustausch mit der BentoNet-Plattform sowie die Nutzung von Drittentwickler-Applikationen auf der BentoNet- Plattform, nachfolgend auch „Dienste“ oder „Services“ genannt, an. Ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen enthält „TEIL B: Leistungen von BentoNet“ Erläuterungen zu den Diensten kategorisiert nach
• Hardware
• Konnektivität
• Datenpunkte
• Apps

c) Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden von BentoNet nicht anerkannt. Dies gilt auch, wenn BentoNet der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.

d) Im Einzelfall getroffene individuelle Abreden zwischen BentoNet und dem Kunden haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Vertragsschluss, Laufzeit und Kündigung

a) Vertragsschluss
BentoNet übermittelt dem Kunden ein BentoNet-Angebot. Die dort benannten Leistungen stellen ein verbindliches Angebot von BentoNet gegenüber dem Kunden dar.
Der Kunde nimmt das Angebot von BentoNet durch Angabe seines Namens, seiner E-Mailadresse und einer Postanschrift durch Unterzeichnung des BentoNet-Angebots neben der im Angebot enthaltenen Formulierung „Wir nehmen das Angebot dankend an:“ an. Die Unterzeichnung kann schriftlich oder in digitaler Form erfolgen.
Der Vertrag kommt mit Zugang des vom Kunden unterzeichneten BentoNet-Angebots bei BentoNet zustande.

b) Laufzeit
(1) Die Laufzeit des Vertrages beginnt nach Zugang des vom Kunden unterzeichneten Angebots bei BentoNet und Ablauf des hierauf folgenden Monats, soweit nichts anderes vereinbart wird.
(2) Die Mindestlaufzeit des Vertrages beträgt 36 Monate, soweit keine abweichende Vertragslaufzeit vereinbart wird.
(3) Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich ohne Kündigung ab dem Laufzeitende jeweils um ein weiteres Jahr.

c) Kündigung
(1) Der Vertrag kann durch ordentliche Kündigung nur zum Laufzeitende gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Laufzeitende.
(2) Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt durch die vorgenannten Bestimmungen unberührt. Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt insbesondere vor, wenn
i. über das Vermögen einer der Parteien das Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird;
ii. der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung des Entgelts oder für einen längeren Zeitraum mit der Entrichtung für insgesamt mehr als zwei Terminen in Verzug ist;
iii. der Kunde bei Pflichtverletzungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis trotz Abmahnung das beanstandete Verhalten fortsetzt oder die bereits eingetretenen Folgen einer Pflichtverletzung nicht unverzüglich beseitigt.
iv. Ein Wichtiger Grund zur Kündigung besteht insbesondere nicht, wenn die Mobilfunkverbindung im Rahmen der Konnektivität vorübergehend nicht zur Verfügung steht oder beim Kunden bauliche oder technische Voraussetzungen fehlen.

Das Vertragsverhältnis endet bei ordentlicher Kündigung mit Ablauf der Kündigungsfrist, im Falle der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund mit Zugang der Kündigungserklärung.
(3) Bei Beendigung wird der Kundenzugang zur BentoNet-Plattform und die Anbindung des Kunden an das Mobilfunknetz deaktiviert. BentoNet bleibt bei Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, die vom Kunden übermittelten Daten in anonymisierter Form zu nutzen. Eine stillschweigende Fortsetzung des Vertragsverhältnisses durch die Inanspruchnahme der von BentoNet angebotenen Dienste nach Vertragsende ist ausgeschlossen.

3. Preise

3.1 Der Kunde ist zur Zahlung der vereinbarten Entgelte verpflichtet. Die Entgelte bestimmen sich mangels abweichender Vereinbarung auf Grundlage des BentoNet-Angebotes.

3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sollten für die vereinbarten Leistungen zusätzliche Steuern anfallen, sind diese von dem Kunden ebenfalls zu übernehmen.

3.3 Vertraglich nicht geschuldete Leistungen und Dienste, die BentoNet dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung stellt, kann BentoNet einstellen bzw. deren weitere Erbringung von der Zahlung eines Entgelts abhängig machen.

3.4 BentoNet ist berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu erhöhen, wenn Entgelte für Vorleistungen von Dritten (z.B. für Verbindungsentgelte oder Stromversorgung), die BentoNet zur Erbringung oder Aufrechterhaltung der mit dem Kunden vereinbarten Leistungen benötigt, angehoben werden, wenn durch hoheitliche Maßnahmen zusätzliche Kosten für die Leistungserbringung entstehen oder wenn Preiserhöhungen aufgrund Gesetz oder behördlicher (z. B. Bundesnetzagentur) Verfügung umzusetzen sind.

3.5 BentoNet wird den Kunden mindestens einen Monat und höchstens zwei Monate vor dem beabsichtigten Wirksamwerden der Entgelterhöhung in Textform über diese und die dem Kunden zustehenden Rechte informieren.

3.6 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Mitteilung nach 3.4 zu kündigen. Macht der Kunde von diesem Sonder- kündigungsrecht Gebrauch, wird der Vertrag mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Entgeltanpassung beendet.

3.7 Das Sonderkündigungsrecht steht dem Kunden nicht zu, wenn die Anpassung unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatliche geltendes Recht vorgeschrieben ist.

4. Abrechnung, Zahlung und Zahlungsverzug, Beanstandungen, Aufrechnung

a) Abrechnung
Die Abrechnung wiederkehrender Vergütungen erfolgt jeweils monatlich. Teile eines Kalendermonats werden anteilig auf der Basis von 30 Tagen pro Monat abgerechnet. Sämtliche Vergütungen sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug, zur Zahlung fällig. BentoNet bietet für die Zahlung derzeit nur Zahlungen per SEPA-Mandant an.

b) Zahlung und Zahlungsverzug
Der Kunde kommt mit dem Ablauf von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung in Verzug. In diesem Fall ist BentoNet berechtigt:
(1) auf nicht gezahlte fällige Beträge Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben; und
(2) wenn der Kunde nach Zugang einer Mahnung innerhalb von 14 Tagen keine Zahlung leistet, die Bereitstellung der Dienste von BentoNet so lange auszusetzen, bis alle Zahlungsverpflichtungen des Kunden gegenüber BentoNet erfüllt wurden.

c) Beanstandungen von Rechnungen
Beanstandungen von Rechnungen bezüglich nutzungsabhängiger Vergütungen müssen von dem Kunden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber der BentoNet erhoben werden. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Erhebung begründeter Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

d) Aufrechnung
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dem Kunden steht ein Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis zu.

5. BentoNet-Plattform, Dienste

a) Plattform, Änderungen und Verfügbarkeit
(1) BentoNet ermöglicht dem Kunden den Zugang zur BentoNet-Plattform als Mehrbenutzerumgebung. Die BentoNet-Plattform wird auch im Interesse des Kunden stetig weiterentwickelt. Auf die Beibehaltung einzelner Plattformfunktionen oder -inhalte, die für die Plattformnutzung nicht unerlässlich sind, hat der Kunde keinen Anspruch.

(2) BentoNet ist berechtigt, einen Service jederzeit zu ändern, ohne dessen Funktionalität oder Sicherheitsmerkmale zu beeinträchtigen. Bei laufenden Abonnements darf BentoNet die Funktionalität eines Services nur dann herabsetzen oder einen Service einstellen, wenn:
i. gesetzliche Anforderungen vorliegen;
ii. die Services von Subunternehmern von BentoNet geändert werden;
iii. die Beziehung zum Anbieter von Software und/oder Services, die von BentoNet genutzt werden und die für die Erbringung eines solchen Services wesentlich sind, beendet wird;
iv. die Kundenakzeptanz fehlt, oder
v. Sicherheitsrisiken bestehen.

BentoNet wird über eine wesentliche Veränderung der Funktionalität oder die Einstellung eines Dienstes und den Zeitpunkt des Inkrafttretens mindestens 80 Tage vorher informieren.
Der Kunde kann den geänderten Dienst 30 Tage vor dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. Im Falle einer solchen Kündigung oder Einstellung eines Dienstes erstattet BentoNet alle im Voraus bezahlten Beträge für den betreffenden Dienst anteilig für die verbleibende Abonnementlaufzeit. BentoNet hält keine früheren Versionen eines Dienstes aufrecht.
(3) Eine Verfügbarkeit der BentoNet-Plattform ohne jede Unterbrechung ist technisch nicht umsetzbar. Bezogen auf 30 Tage hält BentoNet die Plattform zu durchschnittlich 97,5% verfügbar. Dies gilt, sofern kein anderes individuelles SLA (Service-Level-Agreement) mit dem Kunden vereinbart wurde. Weitere SLA Bedingungen sind kostenpflichtig.

b) Plattformzugang
Soweit der Kunde noch nicht über einen Zugang zur BentoNet-Plattform verfügt, erhält er nach Annahme des BentoNet-Angebotes die Zugangsdaten für die Aktivierung seines Kundenkontos auf der BentoNet-Plattform. Der Kunde ist verpflichtet, bei Aktivierung des Kundenkontos alle dort erforderlichen Angaben wahrheitsgemäß vorzunehmen und jede spätere Änderung unverzüglich durch entsprechende Anpassung in seinem Kundenkonto auf der BentoNet-Plattform anzugeben.
Der Kunde stellt sicher, dass er über die von ihm im Kundenkonto gegenüber BentoNet angegebene E-Mail-Adresse erreichbar ist und dort jederzeit Nachrichten von BentoNet empfangen kann.
Der Kunde ist verpflichtet, mit seinen Login-Daten zum BentoNet-Kundenkonto sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung dieser Login-Daten zu verhindern. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Login-Daten an Dritte weiterzugeben. Bei Anhaltspunkten für eine missbräuchliche Verwendung der Login-Daten, hat der Kunde BentoNet unverzüglich per E-Mail an support@bentonet.de zu informieren. Dritter ist nicht derjenige, der durch den Kunden als zugangs- und nutzungsberechtigte Person (bspw. ein Mitarbeiter des Kunden) benannt wurde. Der Kunde stellt sicher, dass diese nutzungsberechtigte(n) Person(en) die Verpflichtungen des Kunden aus diesen Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einhalten.
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses endet die Berechtigung des Kunden, das Kundenkonto und alle damit verbundenen Leistungen zu nutzen. Dies gilt auch für etwa mit dem Kundenkonto verbundene Software (bspw. BentoNet-Apps oder Drittanbieter-Apps). BentoNet wird das Kundenkonto bei Vertragsende deaktivieren und die im Kundenkonto gesammelten Daten löschen.

c) Störungen des Plattformbetriebes
(1) BentoNet ist bemüht, einen störungsfreien Betrieb der BentoNet-Plattform anzubieten. Der Plattformbetrieb ist neben den Leistungen von BentoNet von Leistungen abhängig, auf die BentoNet keinen Einfluss hat.
(2) BentoNet kann den Zugang zur BentoNet-Plattform aus wichtigem Grund ganz oder teilweise beschränken. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
i. zwingende Wartungsarbeiten erforderlich sind, um die Leistungsfähigkeit der BentoNet-Plattform zu erhalten; BentoNet wird die erfahrungsgemäße Auslastung der Plattform berücksichtigen und entsprechende Wartungszeiträume dem Kunden vorher bekannt geben
ii. BentoNet nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass eine wesentliche Verletzung der Pflichten des Kunden, ein Sicherheitsvorfall oder eine Bedrohung der Sicherheit für die BentoNet-Plattform im Zusammenhang mit dem Zugang oder der Nutzung der BentoNet-Plattform durch den Kunden vorliegt
iii. eine Aussetzung oder Beschränkung durch Gesetze, gerichtliche Entscheidung oder eine Aufforderung durch eine staatliche Stelle erforderlich ist

(3) BentoNet ist darüber hinaus berechtigt, Computerprozesse zu drosseln oder zu beenden, die nach verständiger Einschätzung von BentoNet die Leistung der BentoNet-Plattform oder dort betriebene Prozesse oder Applikationen beeinträchtigen.
(4) Die Beschränkung des Plattformzugangs durch BentoNet wird aufgehoben, sobald der hierfür vorliegende Grund nicht mehr besteht.
(5) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der vereinbarten Entgelte bleibt durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

d) Weitere Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, jede Tätigkeit zu unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb der BentoNet-Plattform oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Die Nutzung der BentoNet-Plattform steht dem Kunden nur in dem vertraglichen Umfang zur Verfügung. Der Kunde darf keine Mittel einsetzen, mit der die Nutzung der Plattform über den vertraglichen Nutzungsumfang hinaus erweitert wird.
(2) Kommt es beim Betrieb der BentoNet-Plattform oder einzelner Funktionen zu Störungen, wird der Kunde BentoNet unverzüglich benachrichtigen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Kenntnis davon enthält, dass auf der BentoNet-Plattform veröffentliche Inhalte von Dritten offensichtlich gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen.
(3) Der Kunde wird Informationen oder andere Materialien im Zusammenhang mit seinem Zugang zur BentoNet-Plattform zur Verfügung stellen, die BentoNet in angemessener Weise anfordert, um die Einhaltung der Pflichten des Kunden aus dem Vertrag zu überprüfen. Wenn der Kunde eine Ursache für die Beschränkung des Plattformzugangs in angemessener Weise beheben kann, wird BentoNet den Kunden über die Maßnahmen informieren, die der Kunde hierzu ergreifen muss.
(4) Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Dienste von BentoNet nicht für den Betrieb eines Hochrisikosystems oder innerhalb eines Hochrisikosystems verwendet werden dürfen, wenn das Funktionieren des Hochrisikosystems vom ordnungsgemäßen Funktionieren der Dienste von BentoNet abhängt.
Hochrisikosystem bezeichnet ein Gerät oder System, das erweiterte Sicherheitsfunktionen wie ausfallsichere oder fehlertolerante Funktionen zur Aufrechterhaltung eines sicheren Zustands erfordert, bei dem es vernünftigerweise vorhersehbar ist, dass ein Ausfall des Geräts oder Systems unmittelbar zu Tod, Personenschäden oder katastrophalen Sachschäden führen könnte.
(5) Weiter erkennt der Kunde an und erklärt sich damit einverstanden, dass das Ergebnis der Verarbeitung von Daten durch die Nutzung der Dienste von BentoNet außerhalb der Kontrolle von BentoNet liegt. Der Kunde ist verantwortlich für die Nutzung und Interpretation des Ergebnisses einer solchen Verarbeitung und für jegliches Vertrauen auf ein solches Ergebnis.

e) Rechte an Plattforminhalten
Alle Rechte, Titel und Interessen an der Plattform und den Services, einschließlich jeglichen Knowhows und jeglicher Teile und Verbesserungen hieran, sowie alle Rechte an geistigem Eigentum an oder in Bezug auf das Vorgenannte verbleiben vollständig bei BentoNet, ihren Geschäftspartnern und/oder Lizenzgebern. Soweit nicht anders vereinbart, kann dem Kunden für auf der BentoNet-Plattform zur Verfügung gestellten Inhalte ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht gewährt werden, das spätestens bei Vertragsende endet. BentoNet, ihrem Lizenzgeber oder dritten Lizenzgebern bleiben im Übrigen alle Rechte vorbehalten, insbesondere Rechte an Programmen, Betriebssystemen und integrierter Software, die im Rahmen der Vertragsverhältnisse zwischen BentoNet und dem Kunden entwickelt, zur Verfügung gestellt oder in beliebiger Weise genutzt werden.

6. Haftungsbeschränkungen

a) BentoNet haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Fall von leichter Fahrlässigkeit haftet BentoNet für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

b) BentoNet haftet bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen nur
(1) bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht; eine wesentliche Vertragspflicht ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragsgegenstandes gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf; und
(2) der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

c) Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von BentoNet.

d) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht in Fällen zwingender gesetzlicher Haftungen und bei Übernahme einer Garantie

7. Freistellung

Der Kunde stellt BentoNet von Ansprüchen Dritter im Falle einer Inanspruchnahme wegen gesetzlicher Verstöße oder der Verletzung von Rechten Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung der BentoNet-Plattform frei, soweit der Verstoß oder die Rechtsverletzung dem Kunden zuzurechnen ist. Die Freistellung umfasst auch die Verpflichtung zur Tragung der Kosten, die zur Abwehr von Ansprüchen Dritter bei BentoNet erforderlich sind oder erforderlich werden.

8. Datenschutz

Die Inanspruchnahme der Dienste von BentoNet macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten unumgänglich. BentoNet erhebt, nutzt und verarbeitet die von dem Kunden überlassenen personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen einer etwa erforderlichen Einwilligung des Kunden. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit diese gesetzlich zulässig ist.
Art und Umfang der Datenverwendung durch BentoNet ergeben sich aus der Datenschutzerklärung, die unter www.bentonet.de/datenschutzerklaerung/ dauerhaft abrufbar ist.

9. Vertraulichkeit

BentoNet und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, vertrauliche Informationen, die von dem jeweils anderen oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen offengelegt werden, als vertraulich zu behandeln, sie nur in Verbindung mit dem vertraglichen Zweck oder sonst anderweitig vereinbarten Rahmen zu verwenden und diese vertraulichen Informationen niemandem offenzulegen, außer denjenigen Nutzern, Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Geschäftspartnern und Beratern sowie den jeweiligen Mitarbeitern dieser verbundenen Unternehmen, Geschäftspartnern und Beratern, die diese Informationen für das Erreichen des vertraglichen Zwecks kennen müssen und die an entsprechende Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden sind oder soweit dies anderweitig vereinbart ist.

10. Export- und Erwerbskontrolle

Der Kunde stellt sicher, dass er keine von BentoNet erworbenen Produkte oder Dienstleistungen (einschließlich Software oder anderer digitaler Produkte) in ein Land, ein Unternehmen, eine Organisation oder eine Körperschaft exportiert, reexportiert oder sonst überträgt, in die ein solcher Export gesetzlich eingeschränkt oder verboten ist. Beispielsweise verbieten Wirtschaftssanktionen und Embargos der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, des US-Außen-, Finanz- oder Handelsministeriums oder anderer Regierungsbehörden wegen Terrorismus- oder Geldwäschedelikten die Aus- und Einfuhr von Produkten in andere Länder, selbst für den persönlichen Gebrauch, und/oder den Versand von Produkten (gleich ob physisch, per Post, oder digital per E-Mail oder Dateiaustausch) an natürliche Personen, Unternehmen, Organisationen oder Körperschaften.
Der Kunde erklärt mit der Unterzeichnung des BentoNet-Angebots, dass er selbst keinen solchen restriktiven Maßnahmen oder Sanktionen unterliegt.

11. Höhere Gewalt

a) Höhere Gewalt sind Kriegshandlungen, Sabotage, Naturkatastrophen, Pandemien, Strom-, Internet- oder Telekommunikationsausfälle, die nicht von der zur Leistung verpflichteten Partei verursacht wurden, behördliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Export- oder anderen Genehmigungen), sowie andere unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die unvermeidbar sind, also außerhalb der Kontrolle der zur Leistung verpflichteten Partei liegen.

b) Die Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.

c) Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, alle zumutbaren und angemessenen Hilfs- und Gegenmaßnahmen gegen Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt zu ergreifen.

d) Beeinträchtigen die Auswirkungen eines solchen Ereignisses das Vertragsverhältnis trotz aller ergriffenen Hilfs- und Gegenmaßnahmen für einen Zeitraum von mehr als 90 Tagen in erheblicher Weise, kann jede Partei das betroffene Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos kündigen.

e) Sind die Leistungen von BentoNet wegen eines Ereignisses höherer Gewalt für einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 5 Tagen nicht verfügbar, verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um diesen Zeitraum. Zahlungspflichten des Kunden für von BentoNet bereits erbrachten Leistungen bleiben unberührt.

12. Referenzklausel

Der Kunde gestattet BentoNet, ihn als Referenzkunden zu führen und auf die gemeinsame Geschäftsbeziehung hinzuweisen. Die BentoNet GmbH darf dabei den Namen bzw. die Firma des Kunden öffentlichkeitswirksam nennen.
Der Kunde gestattet BentoNet ebenfalls unentgeltlich, dass BentoNet ausschließlich zu Referenzzwecken die Kenn- und Markenzeichen verwendet. Die unentgeltliche Gestattung umfasst alle analogen und digitalen Medien.

13. Übertragbarkeit von Rechten und Pflichten des Kunden

Der Kunde ist nicht berechtigt, sich aus Vertragsverhältnissen mit der BentoNet ergebende Rechte und Pflichten ohne ausdrückliche Zustimmung von BentoNet ganz oder teilweise an Dritte abzutreten oder sonst auf Dritte zu übertragen.

14. Formerfordernis, Vertragssprache

a) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf zwischen der BentoNet und dem Kunden bestehenden Vertragsbeziehungen bedürfen der Textform (z.B. E-Mail).

b) Maßgeblicher Text dieser Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist die deutsche Fassung. Vertragssprache ist Deutsch.

15. Schlussbestimmungen

a) Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine solche ersetzt werden, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall des Vorliegens einer Regelungslücke.

b) Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Vertragsbeziehungen zwischen BentoNet und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

c) Soweit gesetzlich zulässig, ist für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen zwischen BentoNet und dem Kunden der Gerichtsstand Baden-Baden.

Teil B: Leistungen von BentoNet

1. Hardware

a) Der Kunde erwirbt von BentoNet die im BentoNet Angebot bezeichneten Geräte (Hardware). Das jeweilige Angebot ist Bestandteil des Vertrages.

b) Für die Hardware erhält der Endkunde die von BentoNet bereitgestellte Dokumentation (Bedienungsanleitung/Benutzerhandbuch).

c) Aufstellung, Installation, Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft, Einweisung oder Wartung sind, soweit nicht anders vereinbart, nicht Gegenstand des Vertrages.

d) Der Kunde wird die Hardware nach Erhalt installieren und konfigurieren. Der Kunde stellt dafür in eigener Verantwortung sicher, dass er für die Verwendung der Hardware erforderliche Systemumgebung verfügt.

e) Der Kunde ist verpflichtet, die vertragsgegenständliche Hardware unverzüglich nach Anlieferung auf deren ordnungsgemäße Funktion und Vollständigkeit hin (auch hinsichtlich der Dokumentation) zu überprüfen. Etwaige Mängel muss der Kunde gegenüber BentoNet unverzüglich schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) mitteilen (Untersuchungs- und Rügepflicht). Mängel, die erst später offensichtlich werden, sind vom Kunden unverzüglich gegenüber BentoNet anzuzeigen, wenn sie offensichtlich werden. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung in Bezug auf den entsprechenden Mangel als genehmigt.

2. Konnektivität

Der Dienst Konnektivität umfasst die Belieferung des Kunden mit einer SIM-Karte und der Hardware (BasisBox) zur Anbindung des Kunden an ein Mobilfunknetz eines Mobilfunkbetreibers. BentoNet ist nicht Netzbetreiber des Mobilfunknetzes und hat auf den Netzbetrieb und die Netzabdeckung keinen Einfluss. Durch den Dienst Konnektivität erhält der Kunde nach Installation der Hardware die Möglichkeit zum automatisierten Informations- und Datenaustausch zwischen Endgeräten über die BentoNet-Plattform.
Das Datenvolumen der eingebauten SIM-Karte richtet sich nach dem Angebot von BentoNet. Bei Überschreiten des inkludierten Datenvolumens behält sich die BentoNet das Recht vor, die daraus bestehenden Mehrkosten an den Kunden weiterzuberechnen.

3. Datenpunkte

a) Die Datenübermittlung des Kunden zwischen der Anlage des Kunden und der BentoNet-Plattform erfolgt über Datenpunkte. Die Datenpunkte werden von BentoNet in Datenpunkt-Paketen angeboten. Das dem Kunden monatlich zur Verfügung stehende Datenpunkt-Paket richtet sich nach dem jeweiligen BentoNet-Angebot. Die darin enthaltene Anzahl an Datenpunkten richtet sich nach den von BentoNet angegebenen Preisen. Benötigt der Kunde während der Vertragslaufzeit weitere Datenpunkte, kann er diese bei BentoNet erwerben.
b) Die Abrufhäufigkeit der Datenpunkte wird zwischen BentoNet und dem Kunden festgelegt. Angepasst hieran ist die von der BentoNet verbaute SIM-Kartengröße in dem zugehörigen Hardwaregerät.

4. Apps

BentoNet bietet verschiedene Anwendungen (Apps) an, die die Digitalisierung der Energiewirtschaft ermöglichen. Sie können von BentoNet selbst oder von einem Dritten entwickelt sein. Für die über die BentoNet-Plattform zur Verfügung gestellten Apps kann der Kunde eine Lizenz erwerben, d.h. die Berechtigung, die App für die Dauer des Vertragsverhältnisses gegen Zahlung eines Entgeltes zu nutzen (Lizensierung). Die Lizensierung endet mit Ende des Vertragsverhältnisses.

a) BentoNet-Apps und Drittanbieter-Apps
Im BentoNet-App-Store stehen von BentoNet lizensierte Apps („BentoNet-Apps“) und von Drittanbietern lizensierte Apps („Drittanbieter-Apps“) zur Verfügung.
Bei Drittanbieter-Apps ermöglicht BentoNet den Drittanbietern eine Vermarktung über den BentoNet-App Store. Kunden können im BentoNet-App Store Lizenzen für diese Drittanbieter-Apps erwerben. BentoNet ist bei Verträgen zwischen Kunden und Drittanbietern weder Vertreter des Drittanbieters noch Partei des Vertrages oder einer sonstigen Nutzungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter.

b) Zustimmung zum Lizenzvertrag
Jede App, für die der Kunde im BentoNet-App-Store eine Lizenz erwirbt, unterliegt einem Endbenutzer-Lizenzvertrag, aus dem sich die Rechte des Kunden zur Nutzung der App ergeben. Die Nutzung der jeweiligen App ist davon abhängig, dass sich der Kunde zuvor mit dem Endbenutzer-Lizenzvertrag einverstanden erklärt. BentoNet hat auf Drittanbieter-Apps und die Bestimmungen von Lizenzverträgen von Drittanbietern keinen Einfluss. Der Drittanbieter ist für Inhalte seines Endbenutzer-Lizenzvertrages und der sich daraus ergebenen Ansprüche des Kunden, insbesondere auch für etwaige Ansprüche auf Gewährleistung, allein verantwortlich.

c) App-Wartung und Supportleistung
BentoNet ist nur für etwaige Wartungs- und Supportleistungen für BentoNet-Apps verantwortlich. Für Wartungs- und Supportleistungen für Drittanbieter-Apps ist BentoNet weder zuständig noch verantwortlich.

d) App-Pakete
BentoNet kann mehrere Apps als Paket anbieten („App-Paket“). Das Angebot einer App gilt dabei nur gemeinsam für den Erwerb auch der anderen im App-Paket enthaltenen Apps. Wenn der Kunde bereits über eine App des App-Pakets verfügt, kann er durch Erwerb der übrigen Apps das App-Paket nur zu den Konditionen des App-Pakets erwerben, wenn dies ausdrücklich angeboten wird.

e) Lizenzbestimmungen der BentoNet-Apps
Die Berechtigung zur Nutzung der BentoNet-Apps ist unabhängig von der vorherigen Annahme des Endbenutzer-Lizenzvertrages durch den Kunden.
(1) Umfang der Lizenz:
BentoNet räumt dem Kunden eine einfache, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Lizenz zur Nutzung der lizenzierten BentoNet-App auf Produkten ein, die sich im Eigentum des Kunden oder Besitz des Kunden befinden. Sie gilt als Standard-Endbenutzerlizenzvereinbarung (EULA) für alle Inhalte, Materialien oder Dienste, auf die von der lizenzierten BentoNet-App zugegriffen werden kann oder die innerhalb der lizenzierten BentoNet-App gekauft werden können sowie für alle von BentoNet zur Verfügung gestellten Upgrades, welche die ursprüngliche lizenzierte BentoNet-App ersetzen oder ergänzen, es sei denn, der Kunde und BentoNet vereinbaren etwas Abweichendes. Der Kunde ist nicht berechtigt, die BentoNet-App über ein Netzwerk zu vertreiben oder verfügbar zu machen. Der Kunde darf die lizenzierte BentoNet-App nicht übertragen, weitervertreiben oder sonst unterlizenzieren.
(2) Einwilligung zur Nutzung von Daten:
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BentoNet technische Daten und zugehörige Informationen – insbesondere technische Informationen über vom Kunden genutzte Endgeräte, Systeme, Anwendungssoftware und Peripheriegeräte – erheben und nutzen darf, die in regelmäßigen Abständen erfasst werden, um die Bereitstellung von Software-Aktualisierungen, Produkt-Support und anderen im Zusammenhang mit der lizenzierten BentoNet-App gegenüber dem Kunden erbrachten Dienstleistungen (soweit gegeben) zu erleichtern. BentoNet darf diese Informationen nutzen, um ihre Produkte zu verbessern oder dem Kunden Dienstleistungen oder Technologien zur Verfügung zu stellen, solange dies in einer Form erfolgt, die die Identität des Kunden nicht preisgibt.
(3) Externe Inhalte:
Die BentoNet-App kann Zugriff auf Dienste oder Services und Websites von BentoNet und/oder Dritter ermöglichen (zusammen und je einzeln „externe Dienste“). Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, externe Dienste auf seine alleinige Gefahr hin zu nutzen. BentoNet übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder Richtigkeit externer Dienste Dritter, prüft oder bewertet diese Inhalte nicht und ist nicht für externe Dienste Dritter haftbar. Daten, die in einer lizenzierten App oder einem externen Dienst angezeigt werden, insbesondere Finanz- oder Standortinformationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und werden nicht von BentoNet garantiert. Der Kunde erklärt, diese Daten externer Dienste nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die den Bedingungen dieser EULA widerspricht oder die Rechte am geistigen Eigentum von BentoNet oder Dritten verletzt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die externen Dienste nicht zu nutzen, um natürliche oder juristische Personen oder deren Rechte zu verletzen. Soweit sich der Kunde dazu entschließt, externe Dienste zu nutzen, ist er allein verantwortlich für die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze. BentoNet behält sich vor, beim Verdacht auf eine Rechts- oder Gesetzesverletzung Zugriffe auf externe Dienste zu beschränken oder zu sperren, dies jederzeit ohne Mitteilung und Haftung gegenüber dem Kunden.
(4) Keine Gewährleistung:
BentoNet wird die lizenzierte App mit angemessener Sorgfalt zur Verfügung stellen und angemessene Sorgfalt hinsichtlich der externen Dienste anwenden, welche mittels der lizenzierten App erbracht oder zur Verfügung gestellt werden. Für externe Dienste gibt BentoNet keine Versprechen oder Zusicherungen ab und gewährleistet insbesondere nicht, dass:
– die Nutzung der externen Dienste ohne Unterbrechung oder fehlerfrei sein wird;
– die externen Dienste frei von Verlusten, Korruption, Angriffen, Viren, Eingriffen, Hacking oder anderen sicherheitsrelevanten Störungen sein werden. BentoNet schließt jegliche Haftung in diesem Zusammenhang aus. Für die Datensicherung des Systems des Kunden ist der Kunde selbst verantwortlich, einschließlich der Sicherung von Daten aller lizenzierter Apps, die auf dem System des Kunden gespeichert sind.
(5) Zusätzliche Bedingungen für bestimmte von Drittparteien erworbenen Inhalte
Der Kunde erwirbt einige Inhalte, die in bestimmten Diensten verfügbar sind, von Drittanbietern. Vertragspartner solcher Inhalte wird, wie auf der Produktseite und/oder während des Erwerbsvorgangs für die relevanten Inhalte angezeigt, nicht BentoNet, sondern der Drittanbieter. In einem solchen Fall handelt BentoNet als Vertreter für den Drittanbieter. Indem BentoNet dem Kunden die Inhalte zur Verfügung stellt, wird BentoNet keinesfalls Partei der Transaktion zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter der Inhalte. Dem Drittanbieter der Inhalte bleibt das Recht vorbehalten, die auf diese Inhalte bezogenen Nutzungsbedingungen durchzusetzen. Der Drittanbieter der Inhalte ist allein verantwortlich für solche Inhalte, für etwaige Gewährleistungsansprüche und für alle sonstigen Ansprüche, die der Kunde oder sonstige Dritte in Bezug auf diese Inhalte haben könnten.