Es ist beschlossene Sache und verpflichtet Netzbetreiber dazu, ihre Messtechnik und IT-Infrastruktur radikal zu erneuern: Das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW). Wir zeigen, welche Anforderungen bald gelten und worauf es jetzt für Akteure in der Energiewirtschaft ankommt – vor allem in der Niederspannung.
“Mit dem GNDEW hat die Regierung die Chance verpasst, die Bürokratie konsequent abzubauen und der Digitalisierung in der Energiewirtschaft die nötigen Impulse zu geben.” Manuel Gernsbeck, CEO BentoNet
Deutschland steckt in vielen wichtigen, zukunftsweisenden Gebieten in der Bürokratiefalle. Für die Energiewirtschaft wird das nur all zu deutlich am kürzlich beschlossenen GNDEW. Eigentlich sollten damit bürokratische Hürden abgebaut und Genehmigungsverfahren beschleunigen werden. Dass das nicht geklappt hat, zeigt sich am Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das vom GNDEW betroffen ist.
Hier reagiert der Staat auf einen realen Bedarf mit Überregulierung: Der Einbau von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Mess-Systemen (Smart Meter) wird per Gesetz systematisiert und beschleunigt, mit einem klaren zeitlichen Fahrplan (“Rollout”). Die Messstellenbetreiber müssen die angeschlossenen Verbrauchsstellen bis 2030 schrittweise mit Smart-Metern ausstatten. Ab 2025 ist der Einbau verpflichtend für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Und genau das sorgt eben nicht für einen dynamischen, schnellen Wandel in der Energiewirtschaft. Im Gegenteil: Durch das Messstellenbetriebsgesetz wird der dringend nötige Wandel ausgebremst.